Homeoffice-Pauschale 2026 berechnen

Trage deine Homeoffice-Tage ein und erfahre sofort, wie viel du steuerlich absetzen kannst.

Zum Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag – optional, kann leer bleiben.

Vergleich: Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Ein separates Arbeitszimmer kann sich stärker lohnen als die Pauschale — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beantworte die drei Fragen unten und vergleiche direkt beide Beträge.

Kurz-Check: Kommst du für ein Arbeitszimmer infrage?

1. Ist dein Arbeitsraum ein separater, abschließbarer Raum (kein Durchgangszimmer, keine Ecke im Wohn- oder Schlafzimmer)?
2. Nutzt du diesen Raum zu mindestens 90 % beruflich/betrieblich (nahezu ausschließlich)?
3. Bildet dieser Raum den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen/betrieblichen Tätigkeit (du arbeitest qualitativ überwiegend dort — nicht nur zeitlich)?

Bei Eigentum: nur der Zins-/Abschreibungsanteil, keine Tilgung.

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Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale – offiziell Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG – ist ein pauschaler Steuerabzug für Tage, an denen überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wird. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Für 2026 gilt: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen).

Die Pauschale deckt anteilige Kosten ab, die durchs Arbeiten zuhause entstehen – etwa für Strom, Heizung, Internet oder Abnutzung von Möbeln. Einzelne Belege dafür musst du nicht sammeln.

Wer darf die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Die Pauschale steht grundsätzlich allen offen, die an einem Tag überwiegend (mehr als 50 % der Arbeitszeit) von zu Hause arbeiten – unabhängig vom Beruf:

Ein eigenes, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich – ein Arbeitsplatz am Küchentisch oder im Wohnzimmer reicht aus.

Unterschied zum häuslichen Arbeitszimmer

Die Homeoffice-Pauschale ist bewusst einfach gehalten und unabhängig von der Wohnsituation. Das häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) ist dagegen an strengere Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich um einen abgeschlossenen, (nahezu) ausschließlich beruflich genutzten Raum handeln. Bildet dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können die tatsächlichen Kosten in voller Höhe abgesetzt werden; ist er nicht Mittelpunkt, aber steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gilt ein Pauschalbetrag von 1.260 Euro pro Jahr.

Kurz gesagt: Die Tagespauschale ist die unkomplizierte Lösung für alle ohne separates Arbeitszimmer. Wer ein echtes Arbeitszimmer hat und die Voraussetzungen erfüllt, sollte im Einzelfall vergleichen, welche Variante günstiger ist – beide gleichzeitig für denselben Tag geht nicht. Nutze dafür den Vergleichsrechner oben mit Kurz-Check.

Häufige Fragen

Zählen Tage im Büro und Homeoffice am selben Tag?

Nein. Ein Tag zählt nur, wenn die Tätigkeit an diesem Tag überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) zu Hause ausgeübt wurde.

Muss ich die Tage einzeln nachweisen?

Eine grobe, plausible Aufstellung (z. B. Kalender, Homeoffice-Vereinbarung) reicht in der Regel aus. Einzelbelege für Strom, Internet etc. sind für die Pauschale nicht nötig.

Lohnt sich die Angabe, wenn ich sonst wenig Werbungskosten habe?

Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro, Stand 2026) ab, auch ohne Angabe. Ein Eintragen lohnt sich erst, wenn deine gesamten Werbungskosten (inklusive Homeoffice-Pauschale) darüber liegen – genau das zeigt dir der Rechner oben.

Quellen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, § 9a EStG, Jahressteuergesetz 2022. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung.